Ordentliche Versammlung vom Dienstag, 3. Dezember 24, 20 Uhr im Kirchgemeindehaus

Neu: Dienstag, 03.12.2024, 20.00 h

ab 19.30 h Apéro

Kirchgemeindehaus, Herzogenbuchsee

 

Traktanden

  • Budget 2025 inkl. Festlegung der Steueranlagen, Genehmigung
  • Finanzplan 2025 – 2033, Orientierung
  • Wahl für die Amtsdauer vom 01.01.2025 – 31.12.2028
  • Verschiedenes

Unterlagen zur Sitzung: 

- Budget 2025

- Finanzplan 2025-2033


 

Die Ordentliche Versammlung der Evang.-ref. Kirchgemeinde Herzogenbuchsee

fand am Dienstag, 18. Juni 2024, 20.00 Uhr, im Kirchgemeindehaus statt.


Hier gelangen Sie zum Protokoll

 

 

Kirchgemeindeversammlung

Die Ordentlichen Versammlungen der Evang.-ref. Kirchgemeinde Herzogenbuchsee finden in der Regel im Juni und im Dezember statt.


Gemeindebeschwerde eingereicht werden. Bei Wahlen beträgt die Frist 10 Tage.

Gemäss Art. 611 des Organisationsreglements (OgR) vom 01.01.2021 der Evang.-ref. Kirchgemeinde Herzogenbuchsee sind Wahlvorschläge für die vorgesehenen Wahlgeschäfte bis vierzehn Tage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich auf der Kirchgemeindeverwaltung einzureichen. Zu ihrer Gültigkeit bedürfen die Wahlvorschläge der Unterschrift von mindestens fünf Stimmberechtigten sowie der schriftlichen Zustimmung des Wahlkandidaten. Wahlvorschläge dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Sitze zu besetzen sind. Ein Stimmberechtigter darf höchstens bei so vielen Kandidaten unterschreiben als Sitze zu besetzen sind.

Gemäss Art. 70 des Organisationsreglements (OgR) vom 01.01.2021 der Evang.-ref. Kirchgemeinde Herzogenbuchsee liegt das Protokoll spätestens vierzehn Tage nach der Versammlung während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden.


 

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